Entsorgung elektronischer Geräte
Die sachgerechte Entsorgung
- Das Gerät enthält wertvolle Rohstoffe die dem Recycling zugeführt werden sollten und elektronische Bauteile die entsorgt werden müssen.
- Nicht über den Hausmüll entsorgen!
- Behördliche Vorschriften zur Entsorgung beachten!
Herstellererklärung an den Endanwender
Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben (Richtlinie 2012/19/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 13.8.2012) nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
In Deutschland ist laut Gesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom 20.10.2015) ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Lampen, wenn vorhanden, müssen vor der Entsorgen des Gerätes entnommen und getrennt entsorgt werden.
Batterien oder Akkumulatoren müssen vor der Entsorgung entnommen und getrennt entsorgt werden. In den folgenden EWM Produkten sind Batterien oder Akkumulatoren verbaut.
Steuerungen/Schweißhelme:
- Bei Schweißhelmen können die Batterien einfach aus der LED Kassette entfern werden.
- Steuerungen von Geräten können mit einem handelsüblichen Schraubendreher TX25 oder Schlitz demontiert werden.
- Die Batterien oder Akkumulatoren befinden sich bei Steuerungen auf der Rückseite der Steuerungen in Sockeln auf der Leiterkarte und können einfach entnommen werden.
Bei EWM-Produkten kommen Batterien oder Akkumulatoren des Typ CR2032 / SR44 zum Einsatz. Der für das Produkt gültige Typ ist auf der Oberseite der Batterien oder Akkumulatoren ersichtlich.
Die Löschung personenbezogener Daten obliegt der Eigenverantwortung des Endnutzers.
EWM nimmt an einem zugelassenen Entsorgungs- und Recycling-System teil und ist im Elektroaltgeräteregister (EAR) mit Nummer WEEE DE 57686922 eingetragen.
Altgeräterückgabe
Für Möglichkeiten zur Rückgabe Ihrer Elektroaltgeräte nehmen Sie bitte Kontakt mit EWM auf: sales@ewm-group.com
Darüber hinaus ist die Rückgabe europaweit auch bei EWM-Vertriebspartnern möglich.
Wir als Hersteller sind verpflichtet, jährlich Informationen zur quantitativen Erfüllung der Sammel- und Recyclingquoten für die Bundesrepublik Deutschland zu veröffentlichen. Dem kommen wir nach, indem wir auf folgende Berichte auf den Seiten des Bundesumweltministeriums verweisen:
https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
Einhaltung der RoHS-Anforderungen
Wir, die EWM GmbH Mündersbach, bestätigen Ihnen hiermit, dass alle von uns an Sie gelieferten Produkte, die von der RoHS-Richtlinie betroffen sind, den Anforderungen der RoHS (Richtlinie 2011/65/EU) entsprechen.
Verpackungsrücknahme
Nach der Verpackungsverordnung ist EWM verpflichtet, Verpackungen von Produkten zurückzunehmen und eine Wiederverwendung oder Entsorgung zu gewährleisten.
Dazu arbeiten wir mit einem anerkannten Entsorgungssystem zusammen.
Eine Rückgabe der Verpackungen kann bei Kauf bei jedem EWM-Vertriebspartner erfolgen. Für Online gekaufte Geräte wenden Sie sich bitte direkt an EWM.
SVHC-Stoffe nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Gemäß Artikel 33 besteht eine Informationspflicht über SVHC in Produkten, welcher wir hiermit nachkommen. Nach unseren Informationen enthalten folgende Produkte mehr als 0,1 Gewichtsprozent (0,1 % w/w) SVHC der aktuellen REACH-Kandidatenliste: