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AGB - EWM Online-Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EWM GmbH

 

I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf der Geräte der EWM GmbH sowie die von der EWM GmbH angebotenen Leistungen. Den AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, soweit diese nicht ausdrücklich anerkannt wurden, dies gilt auch dann, wenn EWM GmbH nicht nochmals bei deren Vorlage ausdrücklich widerspricht.

II. Angebot und Auftrag
Angebote der EWM GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Schriftliche und mündliche Abreden werden erst durch schriftliche Bestätigung der EWM GmbH wirksam. Änderungen und Ergänzungen der schriftlichen Vertragsdokumentation der EWM GmbH bedürfen ebenfalls der Schriftform.

III. Lieferung und Leistung
Sämtliche Lieferungen, Verkaufsgeschäfte und Leistungen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erfolgen zu den AGB der EWM GmbH. Die Angebote der EWM GmbH sind unverbindlich und freibleibend und bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Lieferungen erfolgen, soweit gesetzlich vorgeschrieben und vertraglich vereinbart, unter dem Vorbehalt der annähernden Lieferzeiten. Lieferzeiten sind eingehalten, wenn EWM GmbH ohne Schuld nicht rechtzeitig versenden kann. Die EWM GmbH behält sich die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen vor. Unterlagen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der EWM GmbH Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen zurückzugeben. Dies gilt entsprechend für die Unterlagen des Käufers. Diese dürfen jedoch nur dann Dritten zugänglich gemacht werden, wenn die EWM GmbH zulässigerweise die Lieferung / Leistung übertragen hat.

IV. Preise
Die von der EWM GmbH angegebenen Preise gelten bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und Frachtkosten. Die im Angebot genannten Preise sind freibleibend und maßgeblich sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise der Preisliste EWM GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung. Umsatzsteuer, Fracht, Versicherung und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet. Die EWM GmbH ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Der Versand der Ware erfolgt in angemessener Verpackung. Der gewerbliche Kunde hat eine gesonderte Transportversicherung abzuschließen. Die EWM GmbH richtet sich nach den Vorschriften des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e. V.), die soweit zulässig, Vertragsbestandteil werden.

V. Zahlungen
Die Rechnungen der EWM GmbH sind sofort fällig und zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist die EWM GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der EWM GmbH wegen Verzug bleiben unberührt. Zahlungsverzug des Kunden berechtigt die EWM GmbH, eine Weiterlieferung zu verweigern.

VI. Eigentumsvorbehalt
Die Ware der EWM GmbH bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der EWM GmbH.
Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, an ihn gelieferte Ware zu verkaufen, bevor die vollständige Zahlung geleistet worden ist.
Der Eigentumserwerb des Kunden ist im Falle der Verarbeitung bis zur vollständigen Zahlung nicht gestattet. Werden im Eigentum der EWM GmbH stehende Waren wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache als Hauptsache, so verbleibt das Eigentum in Höhe des Miteigentumsanteils an der neu hergestellten Sache bei der EWM GmbH. Bei der Verarbeitung mit anderen, gleichfalls unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Waren durch die EWM GmbH steht der EWM GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert zu. Die Forderung des Kunden aus einem etwaigen Weiterverkauf der Ware der EWM GmbH wird an die EWM GmbH abgetreten und dient der Sicherung der Forderung. Diese Rechte umfassen alle Nebenrechte und Sicherheiten. Auf Verlangen der EWM GmbH ist der Kunde verpflichtet, Abtretungen an Erwerber abzutreten und der EWM GmbH für die Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Erwerber alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die Unterlagen auszuhändigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung unter Vorbehalt gelieferter Ware ist unzulässig. Über Pfändungen ist die EWM GmbH unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen. Die Verwahrung der unter Vorbehalt gelieferten Ware erfolgt unentgeltlich. Der Kunde hat sie gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasserschaden zu versichern. Der Besteller tritt seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden an der unter Vorbehalt gelieferten Ware gegen Versicherungsgesellschaften zustehen, an die EWM GmbH in Höhe ihrer Forderung ab.

VII. Gefahrübergang Lieferung und Leistung
Lieferung ab Werk gilt als vereinbart, soweit nicht anderes vereinbart.
Die EWM GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den gewerblichen Kunden über, sobald die Ware unser Werk verlassen hat. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Pläne und sonstigen Verpflichtungen voraus. Als eingehalten gilt die Frist bei Lieferung, ohne Aufstellung oder Montage der bestellten Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfristen. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, gilt die Frist bei Meldung der eingetretenen Versandbereitschaft als eingehalten. Ist die EWM GmbH an der Einhaltung des Liefertermins nicht schuldhaft gehindert, verschiebt sich der Leistungstermin um eine angemessene Frist, insbesondere bei höherer Gewalt und sonstigen Umständen, die die EWM GmbH nicht verschuldet. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, kann die EWM GmbH angemessenes Lagergeld verlangen. Entschädigungsansprüche wegen Verzögerung der Lieferung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht zwingend gesetzlich vorgegeben sind. Die EWM GmbH kann verlangen, den Kunden zu verpflichten, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob dieser zurücktritt oder auf Lieferung besteht.  

VIII. Aufstellung und Montage
Bei Aufstellung und Montage der Ware der EWM GmbH hat der Kunde die Kosten des benötigten Hilfspersonals zu übernehmen. Darüber hinaus hat er alle Nebenarbeiten wie Bau-, Stemm-, Gerüst-, Verputz- und Malerarbeiten zu übernehmen. Der Kunde hat die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände wie beispielsweise Keile, Zement, Unterlagen, Putz, Schmiermittel und Brennstoffe, Gerüste und Hebewerkzeuge zu stellen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Anschlüsse für Strom und Wasser vorhanden sind und die Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen zur Verfügung stehen. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Kunde die nötigen Angaben über verdeckt geführte Strom-, Gas- und Wasserleitungen zur Verfügung zu stellen. Die EWM GmbH haftet nicht für Arbeiten, die mit den bestellten Arbeiten nicht zusammenhängen. Falls die EWM GmbH die Aufstellung oder Montage gegen Berechnung übernommen hat, gelten die Vergütungssätze der EWM GmbH.

IX. Gewährleistung- / Mängel- / Haftung
Die EWM GmbH haftet bei Mängeln nach den gesetzlichen Bestimmungen mit nachfolgenden Besonderheiten: Der Nachbesserungspflicht unterliegen alle diejenigen Teile und Leistungen, die innerhalb der gesetzlichen Fristen vom Tage des Gefahrübergangs gerechnet in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstands mangelhaft wurden oder deren Brauchbarkeit beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel ist der EWM GmbH gegenüber seitens des gewerblichen Kunden unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Die EWM GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und schließt eine weitergehende Haftung, soweit zulässig, aus. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind weitergehende Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn und sonstige Schäden ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkung und vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die durch fehlerhafte Produkte Personenschäden und Sachschäden verursacht haben.  
Rechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Gebrauchs- und Bedienungsleitung nicht oder nicht vollständig beachtet hat oder eine andere unsachgemäße Bedienung vorliegt. Hat der gewerbliche Kunde einen Mangel, innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich angezeigt, so verjähren seine Ansprüche auf Gewährleistung ein Jahr nach Absendung der Anzeige.  
Die EWM GmbH ist nicht zum Ersatz von Schäden des Kunden oder anderer Personen verpflichtet, die sich aus Lieferverzögerungen oder der gänzlichen Unmöglichkeit einer Lieferung als Folge von gesetzlichen oder behördlichen Ausfuhrbeschränkungen ergeben, es sei denn, sie handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig. Das gleiche gilt für Schäden, die beim Kunden oder Dritten dadurch eintreten, dass Ersatz- oder Zubehörteile nicht oder nicht rechtzeitig als Folge von Ausfuhrbeschränkungen geliefert werden können. Die EWM GmbH hat das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn nach Vertragsschluss Leistungsstörungen oder Ausfuhrhindernisse in Folge von behördlichen oder gesetzlichen Ausfuhrbeschränkungen eintreten.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Kaufleute folgt folgendes:
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, des CISG und des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Koblenz.

XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der sonstigen Vertragsbestandteile unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Dies gilt nicht, sofern das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde.

Version Juni 2023

Hier finden Sie die allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen
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